Wir vermitteln Ein- & Mehrfamilienhäuser, Bauplätze,
Eigentumswohnungen & gewerbliche Immobilien
in den Gebieten Main, Rhön und Südthüringen.
Ihre Immobilie unkompliziert
und sicher verkaufen.
Unsere Experten begleiten Sie mit fundiertem Fachwissen auf dem Weg zu einem reibungslosen Immobilienverkauf. Wir kümmern uns Um alle Details, damit Sie sich entspannt zurücklehnen und den Verkauf ihrer Immobilie in fachmännische Hände geben können.
Der Immobilienmarkt in den Regionen Main, Rhön und Südthüringen bietet beste Bedingungen. Ideal für alle, die ihr Haus, ihre Wohnung, ihre Gewerbeimmobilie oder ihr Grundstück verkaufen möchten. Bei diesem Vorhaben gibt es zahlreiche Aspekte zu beachten, die sorgfältig geplant werden sollten. Deshalb nehmen wir unsere Rolle als Immobilienmakler, der Sie als Eigentümer bei Ihrem Vorhaben unterstützt, äußerst ernst.
Wir begleiten den Verkaufsprozess Ihrer Immobilie von Anfang bis Ende und behalten Ihre Bedürfnisse stets im Blick. Schließlich verkauft man eine Immobilie normalerweise nur einmal im Leben. Ein erfolgreicher Immobilienverkauf erfordert gründliche Markt- und Immobilienanalysen, bewährte Konzepte und eine fundierte Preisfindung. Für die Erstellung ansprechender Exposés setzen wir auf hochwertige Fotografien und formulieren die passenden Worte, um potenzielle Käufer anzusprechen.
Mit der VR-Immobilien und Service GmbH haben Sie einen leistungsstarken Partner an Ihrer Seite.
Eine gründliche Analyse, um den Wert der Immobilie objektiv einzuschätzen.
Die formelle Vereinbarung, um den Vertriebsprozess abzuschließen und den Verkauf rechtlich zu besiegeln.
Ihre Freigabe für die Erstellung und Veröffentlichung eines informativen und ansprechenden Exposés über die Immobilie.
Die gezielte Präsentation der Immobilie online und offline, um potenzielle Käufer anzuziehen (Bildschirme, Immobilien-Zeitschrift, Aushänge).
Die Bewertung von Kundenanfragen, um ernsthafte Interessenten zu identifizieren und zu priorisieren.
Die Organisation von Besichtigungsterminen, um Interessenten die Möglichkeit zu geben, Ihre Immobilie persönlich zu erkunden.
Die professionelle Führung von Verhandlungen, um die besten Konditionen für den Verkauf ihrer Immobilie zu erzielen.
Die Klärung der finanziellen Situation des potenziellen Käufers mit entsprechendem Bonitätsnachweis vor dem Notartermin.
Die sorgfältige Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und Vereinbarungen für den Notartermin zum reibungslosen Verkauf ihrer Immobilie.
Wir bereiten das Protokoll für eine reibungslose Übergabe ihrer Immobilie an den neuen Eigentümer vor.
Haus:
- Grundriss
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauakte
- Kopie der Mietverträge, Nachweise über Betriebskosten und Mieteinkünfte (die letzten 3 Jahre)
- Rechnungen für alle Umbauten, Reparaturen in den letzten Jahren usw.
- Ausstattungshighlights wie Kamin, Wintergarten, Parkett etc.
- Grundsteuerbescheid
- Brandversicherungsnachweis
ET-Wohnung:
- Grundriss
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauakte
- Kopie der Mietverträge
- Nebenkostenabrechnung und Wirtschaftsplan der letzten 3 Jahre
- Protokolle Eigentümerversammlung der letzten 3 Jahre
- Aktuelle Rücklagen
- Teilungserklärung
- Grundsteuerbescheid
Sie können eine Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn einer der folgenden Punkte auf Ihren Fall zutrifft:
Sie haben die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder
Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren selbst genutzt
*Die bereitgestellten Informationen dienen lediglich allgemeinen Zwecken, und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Beim Verkauf von Wohnimmobilien ist seit Ende 2020 ein neues Gesetz in Kraft, welches die bisherige Praxis bei der Zahlung der Maklerprovision ändert. Dieses Gesetz sieht vor, dass sich Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer die Kosten für den Immobilienmakler teilen. Dadurch soll eine gerechtere Aufteilung der Kosten erreicht werden.
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt hingegen das sogenannte Bestellerprinzip. Es besagt, dass in der Regel die Vermieterseite die Kosten des Maklers trägt, sofern sie diesen beauftragt hat. Kommt der Kontakt über den Mieter zustande und beauftragt dieser den Makler, dann ist der Mieter zur Zahlung der Provision verpflichtet.
Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer sich vor der Beauftragung eines Maklers über die genaue Kostenverteilung klar sein und idealerweise vertraglich festhalten sollten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Region Bayern 3,5 %.
- In der Region Thüringen 5 %.
- Basis ist der beurkundete Kaufpreis.
- Fälligkeit nach Übermitteln des Grunderwerbsteuerbescheides durch das zuständige Finanzamt
Wenn Sie eine Immobilie in den Regionen Bad Neustadt/Saale oder Schweinfurt verkaufen, befinden Sie sich im Bundesland Bayern. Hier beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des beurkundeten Kaufpreises. Sollte Ihre Immobilie hingegen in Meiningen liegen, welches in Thüringen liegt, müssen Sie mit einer Grunderwerbsteuer von 5 % rechnen.
Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis des im Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreises berechnet. Sie wird fällig, nachdem Ihnen das zuständige Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid zugestellt hat. Zu diesem Zeitpunkt ist die Steuer zu entrichten, um die Eigentumsübergabe rechtlich vollziehen zu können. Es ist wichtig, diesen Aspekt bei der Finanzplanung Ihres Immobilienverkaufs zu berücksichtigen.
Wir sind Montag - Freitag von 8:30 bis 16:45 Uhr Uhr gerne telefonisch für Sie erreichbar
Füllen Sie unser Kontaktformular aus und wir melden uns bei Ihnen.
09771 91 01 - 16 60
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immomakler@vr-immo-mr.de
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